Amtliche Publikationen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den gesetzlich vorgesehenen Publikationen der Stadtverwaltung Dietikon.

Massgebliche Publikationsorgane für rechtsverbindliche Veröffentlichungen sind die «Limmattaler Zeitung» und – wo gesetzlich vorgeschrieben – das «Amtsblatt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.».

Hinweis: Die aktuellen Publikationen finden Sie hier

Rechtsverbindlich bei Bauauschreibungen und Publikationen des Stadtplanungsamtes sind die im Bausekretariat aufgelegten Originaldokumente und Pläne. Sie können im Bausekretariat der Stadt Dietikon während den auf der Homepage publizierten Öffnungszeiten eingesehen werden. Die publizierten Pläne und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den Eigengebrauch im Sinne von Art. 19 Urheberrechtsgesetz verwendet werden. Das heisst, sie dürfen weder geändert noch verwertet und insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke kopiert oder veröffentlicht werden.

Die Publikation auf der Internetseite ist unverbindlich. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es erfolgt keine Haftung und es können aus den publizierten Dokumenten keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. 

Amtliche Publikationen der Stadt Dietikon:

Weitere

Verbundfahrplanprojekt 2027-2028 (Zürcher Verkehrsverbund ZVV)

Die öffentliche Auflage des Verbundfahrplanprojekts für die Fahrplanjahre 2027 und 2028 erfolgt vom 9. bis 29. März 2026 auf der Website des ZVV (www.zvv.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Wie bereits in den letzten Fahrplanverfahren wird auch das Verbundfahrplanprojekt 2027-2028 nicht mehr als Papierversion erstellt, sondern nur im Internet aufgeschaltet. Deshalb erfolgt auch keine Auflage auf den Stadt- bzw. Gemeindekanzleien.

Änderungsbegehren der Bevölkerung sind direkt an das Stadtplanungsamt Dietikon, Stichwort: Verbundfahrplanprojekt 2027-2028, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, zu richten. Änderungsbegehren werden bis spätestens 30. März 2026 (Posteingang) entgegen genommen und von der Stadtverwaltung an das entsprechende marktverantwortliche Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 044 744 36 93 zur Verfügung.

Öffentlicher Gestaltungsplan "SLS (Silbern-Lerzen-Stierenmatt" – Nichtgenehmigung

Der Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Raumentwicklung (ARE) hat mit Verfügung Nr. 0307 / 25 vom 10. Februar 2026 verfügt: Der öffentliche Gestaltungsplan «Silbern-Lerzen-Stierenmatt (SLS)» , welchen der Gemeinderat der Stadt Dietikon mit Beschluss vom 6. Oktober 2011 festgesetzt und die Stimmbevölkerung am 11. März 2012 zugestimmt hat, wird nicht genehmigt.

Den Nichtgenehmigungsentscheid der Baudirektion finden Sie hier.

Die Dokumente des nichtgenehmigten Gestaltungsplans «Silbern-Lerzen-Stierenmatt (SLS)» sind hier mit dem Filter «SLS» (Dokumente vor 2011) einsehbar.

Dietikon. Kantonaler Gestaltungsplan «Limmattaler Energiezentrum» mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Gewässerraumfestlegung – öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG und § 15c Abs. 1 HWSchV

Der Publikationstext und alle Unterlagen sind auf der Homepage des Kantons unter Amt für Raumentwicklung | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden. Die Auflage dauert vom 20. Januar 2026 bis zum 24. März 2026.

Privater Gestaltungsplan «Bahnhofareal Dietikon»

Genehmigung (Auflage 17. Juli bis 18. August 2025)                

Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Reppisch im Siedlungsgebiet der Stadt Dietikon

Öffentliche Bekanntmachung der Festlegung nach § 15 i der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)

Mit Verfügung vom 17. April 2025 hat die Baudirektion den Gewässerraum an der Reppisch, im Siedlungsgebiet der Stadt Dietikon im sogenannten vereinfachten Verfahren festgelegt.

Gestützt auf § 15 i HWSchV wird die Festlegung des Gewässerraums öffentlich bekannt gemacht. Die Verfügung vom 17. April 2025 wird zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) vom 8. Mai 2025 bis zum 7. Juni 2025 während 30 Tagen bei der Stadt Dietikon (Bausekretariat, Stadthaus, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon) während den aktuell geltenden Öffnungszeiten gemäss Homepage der Stadt Dietikon öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen sind zudem in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publikationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) während der Auflagefrist einsehbar und die Gewässerräume (Karte «Gewässerkarte (inkl. Wasserrechte und Gewässerraum)») im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) publiziert.

Gegen die Verfügung der Baudirektion vom 17. April 2025 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung angerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden.

Öffentlicher Gestaltungsplan Niderfeld inkl. UVB
Teilrevision Bau- und Zonenordnung Niderfeld
Öffentliche Auflage und Anhörung (bis 19. Januar 2024)

An einem öffentlichen Informationsanlass der Stadt Dietikon am 7. November 2023 wurden die bisherigen Planungsinstrumente und der aktuelle Projektstand der Bevölkerung präsentiert. Die Präsentation mit vielen anschaulichen Visualisierungen finden Sie hier.   

Unterlagen des öffentlichen Gestaltungsplans Niderfeld:

Beilagen des öffentlichen Gestaltungsplans Niderfeld:

Unterlagen der Teilrevision Bau- und Zonenordnung Niderfeld:

Gestaltungsleitbild Niderfeld