Aufgaben- und Finanzplan

Der Finanzplan dient dem Stadtrat dazu, eine Beurteilung über die künftige Entwicklung der finanziellen Lage der Stadt über einen längeren Zeitraum vorzunehmen. Die Planung geschieht über eine Periode von vier Jahren und beinhaltet alle Angaben, welche in finanziellen Belangen von Gewicht sind. So sind neben einem allgemeinen Bericht mit den finanzpolitischen Zielsetzungen des Stadtrates eine Hochrechnung der Erfolgsrechnung sowie eine Zusammenstellung der vorgesehenen Investitionen über einen Zeitraum von 5 Jahren vorhanden. Die Pflicht zur Erstellung einer solchen Planung ergibt sich aus § 118 des Gemeindegesetzes.

Aktueller Finanz- und Aufgabenplan