Zivilstandsamt: Todesurkunde
Die Todesurkunde bescheinigt den Zeitpunkt des Todes einer Person.
Wir stellen eine internationale Urkunde CIEC nach Übereinkommen 34 aus. Selten verlangen Behörden eine internationale Urkunde CIEC nach Übereinkommen 16 oder eine nationale Urkunde. Benötigen Sie diese Urkunde, können Sie dies im Feld "Bemerkungen" erwähnen.
Die Urkunde kann nur durch das Zivilstandsamt des Todesortes ausgestellt werden. Bitte überprüfen Sie den Todesort vor Abschluss Ihrer Bestellung.
Wir stellen die Urkunde für folgende Ereignisorte aus: Schlieren, Aesch, Bergdietikon AG, Birmensdorf, Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Uitikon, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen.
HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie das zuständige Zivilstandsamt für den Todesort suchen.
| Name | Kontakt | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt | 044 744 35 88 | Kontaktformular |
Preis
Bemerkung
Bezahlung mit Kreditkarte oder Twint.
Versand
Zustellung im Original per A-Post.
Auf Bestellung zusätzlicher Versand einer Kopie mit verschlüsselter E-Mail.
Hinweis: Voraussetzung, dass die verschlüsselte E-Mail empfangen werden kann, ist eine entsprechende Registrierung mit Kenn- und Passwort bei SEPP-Mail. Eine Anleitung finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.