Zivilstandsamt: Anerkennungsbestätigung
Die Urkunde bestätigt das Datum der Kindsanerkennung mit den Personendaten des Vaters, der Mutter sowie ggf. des Kindes. Diese Urkunde ist erhältlich ab dem Anerkennungsjahr 2005, frühere Anerkennungen werden mit einer beglaubigten Kopie aus dem Register bestätigt.
Wir stellen eine internationale Urkunde CIEC nach Übereinkommen 34 aus. Selten verlangen Behörden eine internationale Urkunde CIEC nach Übereinkommen 16 oder eine nationale Urkunde. Benötigen Sie diese Urkunde, können Sie dies im Feld "Bemerkungen" erwähnen.
Die Urkunde kann nur durch das Zivilstandsamt des Anerkennungsortes ausgestellt werden. Bitte überprüfen Sie den Anerkennungsort vor Abschluss Ihrer Bestellung.
Wir stellen die Urkunde für folgende Ereignisorte aus: Aesch, Bergdietikon AG, Birmensdorf, Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Schlieren, Uitikon, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen.
HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie das zuständige Zivilstandsamt für den Anerkennungsort suchen.
| Name | Kontakt | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt | 044 744 35 88 | Kontaktformular |
Preis
Bemerkung
Bezahlung mit Kreditkarte oder Twint.
Versand
Zustellung im Original per A-Post.
Auf Bestellung zusätzlicher Versand einer Kopie mit verschlüsselter E-Mail.
Hinweis: Voraussetzung, dass die verschlüsselte E-Mail empfangen werden kann, ist eine entsprechende Registrierung mit Kenn- und Passwort bei SEPP-Mail. Eine Anleitung finden Sie hier.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.