Sozialbehörde

Die Sozialbehörde überwacht den Vollzug des Kantonalen Sozialhilfegesetzes und erlässt Richtlinien für die Stadt Dietikon. Die Kommission mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen setzt sich zusammen aus dem Sozialvorsteher oder der Sozialvorsteherin (Präsident/in) und sechs weiteren Mitgliedern, die durch den Gemeinderat gewählt werden.

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Sozialbehörde
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon

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