Grundpfandverwertung

29. Oktober 2026

Schuldner

Kryeziu Adelina, geb. 21.02.1989, Tösstalstrasse 94, 8486 Rikon im Tösstal

Pfandeigentümer

Kryeziu Adelina, geb. 21.02.1989, Tösstalstrasse 94, 8486 Rikon im Tösstal

Tag und Zeit der Steigerung

Donnerstag, 19. November 2026, 14.00 Uhr

Steigerungslokal

Betreibungsamt Dietikon, Neumattstrasse 24, 8953 Dietikon, Sitzungszimmer

Besichtigungen der Liegenschaft

  • Dienstag, 18. August 2026, 14.00 Uhr
  • Mittwoch, 4. November 2026, 15.00 Uhr

Besammlung beim Eingang der Vorstadtstrasse 1, 8953 Dietikon

Grundstück

Grundbuch Blatt Nr. 6970, EGRID 667709848613, Stockwerkeigentum

114/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 6904, Kat. Nr. 11304, EGRID CH475577706149

3 Zimmerwohnung im EG, Vorstadtstrasse 1, 8953 Dietikon

Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung

CHF 670'000.00

 

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.

Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 50'000.00 zu leisten:

a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamtes Dietikon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder

 

b) CHF 50'000.00 in bar

Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH10 0900 0000 8001 6606 1, Betreibungsamt Dietikon, Neumattstrasse 24, 8953 Dietikon, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Betreibung 22508717 für den Fall des Zuschlags) oder bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 14 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

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