Grundpfandverwertung
Schuldner
Kryeziu Adelina, geb. 21.02.1989, Tösstalstrasse 94, 8486 Rikon im Tösstal
Pfandeigentümer
Kryeziu Adelina, geb. 21.02.1989, Tösstalstrasse 94, 8486 Rikon im Tösstal
Tag und Zeit der Steigerung
Donnerstag, 19. November 2026, 14.00 Uhr
Steigerungslokal
Betreibungsamt Dietikon, Neumattstrasse 24, 8953 Dietikon, Sitzungszimmer
Eingabefrist
bis 3. September 2026
Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
vom 5. Oktober 2026 bis 14. Oktober 2026 auf dem Betreibungsamt Dietikon
(für die Einsicht ist eine telefonische Voranmeldung nötig)
Besichtigungen der Liegenschaft
- Dienstag, 18. August 2026, 14.00 Uhr
- Mittwoch, 4. November 2026, 15.00 Uhr
Besammlung beim Eingang der Vorstadtstrasse 1, 8953 Dietikon
Grundstück
Grundbuch Blatt Nr. 6970, EGRID 667709848613, Stockwerkeigentum
114/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 6904, Kat. Nr. 11304, EGRID CH475577706149
3 Zimmerwohnung im EG, Vorstadtstrasse 1, 8953 Dietikon
Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung
CHF 670'000.00
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 50'000.00 zu leisten:
a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamtes Dietikon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder
b) CHF 50'000.00 in bar
Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH10 0900 0000 8001 6606 1, Betreibungsamt Dietikon, Neumattstrasse 24, 8953 Dietikon) oder bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 14 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 3. September 2026 beim Betreibungsamt Dietikon, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.