Reklamen und Aussenwerbung

Die Reklamen und Aussenwerbungen prägen das Stadtbild. Sie sind ein Ausdruck des wirtschaftlichen Umfelds. Damit die Stadt attraktiv bleibt, bedürfen die Reklameanlagen einer baurechtlichen Prüfung und Bewilligung.


Rechtliche Grundlagen

Planungs- und Baugesetz (PBG)
Bauverfahrensverordnung (BVV)
Bau- und Zonenordnung (BO)
Gesamtkonzept Aussenwerbung der Stadt Dietikon
Reklamekonzept Limmatfeld

 

§ 238 Abs. 1 PBG

Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammengang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben.

§ 238 Abs. 2 PBG

Auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes ist besondere Rücksicht zu nehmen; sie dürfen auch durch Nutzungsänderungen und Unterhaltsarbeiten nicht beeinträchtigt werden, für die keine baurechtliche Bewilligung nötig ist.

§ 240 Abs. 1 PBG

Durch Bauten, Anlagen, Bepflanzungen und sonstige Grundstücknutzungen dürfen weder der Verkehr behindert oder gefährdet noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden.

§ 309 Abs. 1 lit m PBG

Einer baurechtliche Bewilligung ist nötig für: Reklameanlagen.

§ 1 lit. f BVV

Keiner baurechtlichen Bewilligung bedürfen in Bauzonen: nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund bis zu einer Fläche von ½ m2 je Betrieb (solche Anlagen sind jedoch bewilligungspflichtig in Kernzonen und im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars).

Art. 14 Abs. 2 BO

Reklamen dürfen den Charakter der Bauten und der Umgebung nicht beeinträchtigen.

 

Einzureichende Unterlagen

Für die baurechtliche Prüfung benötigt die Hochbauabteilung Stadt Dietikon folgende Unterlagen:

  • Reklamegesuch
  • Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:100
  • gültige Fassadenpläne (Ansicht und Schnitt)
  • deutliche Abbildungen der einzelnen Reklamen mit Massen
  • Fotos IST-Zustand und Fotomontage mit Gesamtansicht des Gebäudes und dessen Umgebung 


Alle Unterlagen sind datiert und vom Gesuchstellenden, Grundeigentümer/in und Projektverfassenden unterzeichnet einzureichen.


Ablauf und Fristen

Eingehende Reklamegesuche werden vom Bausekretariat der Hochbauabteilung auf ihre Vollständigkeit und auf grundsätzliche Mängel hin geprüft. Allfällige Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen werden mittels Eingangsbestätigung innerhalb von drei Wochen (Vorprüfungszeit) beim Gesuchsteller nachgefordert.

Der Ablauf und die Fristen der Reklamenbewilligungen unterscheiden sich je nach Lage und Standort.

Kontakt

Bauamt
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 36 10
Fax 044 744 35 53
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