Periodische Schutzraumkontrolle (PKS)

Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Schutzräume periodisch zu kontrollieren. Bei der Kontrolle hat die Hauseigentümerin / der Hauseigentümer oder eine von ihr / ihm bestimmte Person anwesend zu sein.

Bitte bereiten Sie sich für die Kontrolle wie folgt vor:

  • Sämtliche Kellerabteile im Schutzraum sowie alle angrenzenden Räume, welche als Fluchtwege dienen, sind geöffnet.
  • Der Zugang zu allen schutzraumrelevanten Teilen muss ungehindert möglich sein.
  • Die Panzerdeckel und Panzertüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können.
  • Allfällig demontierbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.
  • Zur Prüfung des Belüftungssystems muss die Handkurbel ungehindert gedreht werden können. Auch die elektrischen Ventilationsaggregate haben funktionstüchtig zu sein.

 

Termine und Kosten

Kontrollen werden 4-6 Wochen vorher angekündigt und sind grundsätzlich kostenlos.
Kann der Schutzraum infolge irgendwelcher Behinderungen nicht kontrolliert werden, wird die Gebühr von Fr. 150.– bis 400.– für die Nachkontrolle der Hauseigentümerin / dem Hauseigentümer belastet.

Weiteres

Zu den Zuständigkeitsgebieten des Schutzraumkontrolleurs zählen Dietikon, Geroldswil und Oetwil an der Limmat. 

Die Kontrollorgane für Bauprojekte oder Anpassungen im Schutzraum sowie weitere Informationen zu den Schutzräumen finden Sie auf der kantonalen Website oder auf jener vom BABS

Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Unterhalt des Schutzraumes unter Dokumente. 

Kontakt

Mauch Hans-Peter
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 079 759 02 09
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