Gebühren

Verfahren vor der KESB Bezirk Dietikon sind kostenpflichtig. Die Gebühren und Kosten werden bei Abschluss des Verfahrens mit dem Entscheid auferlegt. Massgebend sind dabei Aufwand, Schwierigkeit und Bedeutung des Geschäfts sowie die im Rahmen des Verfahrens entstehenden Auslagen.

Wenn betroffene Personen nicht über ausreichende Mittel verfügen, können sie schriftlich oder mündlich bei der KESB Bezirk Dietikon ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Dieses muss vor Abschluss des Verfahrens eintreffen. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind Einkommen und Vermögen. Zur Beurteilung sind der KESB Bezirk Dietikon entsprechende Unterlagen einzureichen. Wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, werden die Kosten vorerst auf die Staatskasse genommen. Sobald die betroffene Person dazu in der Lage ist, müssen diese nachgezahlt werden.