Feuerungskontrolle
Mit der Feuerungskontrolle werden Feuerungsanlagen auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) geprüft.
Die Organisation der Feuerungskontrolle von Oel-, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen. Diese haben die Möglichkeiten, zwischen zwei Kontrollmodellen zu wählen.
Feuerungskontrolle-Modelle
Feuerungskontrolle Modell 1
Die Kontrolle bleibt in der Verantwortung der amtlichen Feuerungskontrolle.
Feuerungskontrolle Modell 2
Die Kontrolle kann durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
Weitere Informationen sind beim Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, AWEL erhältlich.
Kontakt
| Name | Beschreibung |
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| Name | Kontakt | Kontakt |
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| Bauamt | 044 744 36 10 | Kontaktformular |