Feuerungskontrolle
Mit der Feuerungskontrolle werden Feuerungsanlagen auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) geprüft.
Die Organisation der Feuerungskontrolle von Oel-, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen. Diese haben die Möglichkeiten, zwischen zwei Kontrollmodellen zu wählen.
Feuerungskontrolle-Modelle
Feuerungskontrolle Modell 1
Die Kontrolle bleibt in der Verantwortung der amtlichen Feuerungskontrolle.
Feuerungskontrolle Modell 2
Die Kontrolle kann durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
Weitere Informationen sind beim Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, AWELExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhältlich.
Kontakt
| Name | Beschreibung |
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| Name | Kontakt | Kontakt |
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| Bauamt | 044 744 36 10 | Kontaktformular |