Namenserklärung / Erklärung Änderung Eintrag Geschlecht
Namenserklärung
Das Zivilstandsamt ist zuständig für die Entgegennahme der Namenserklärung. Diese kann jederzeit abgegeben werden. Mit der Erklärung kann der ledige Name wieder angenommen werden, unabhängig, ob Sie schon länger geschieden oder verwitwet sind. Auch verheiratete Personen, welche vor dem 1. Januar 2013 geheiratet haben, können ihren ledigen Namen wieder annehmen.
Für alle anderen Arten von Namensänderungen ist die kantonale Aufsichtsbehörde des Zivilstandsamtes Ihres Wohnortes zuständig. Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich können ihr Gesuch um Namensänderung beim Gemeindeamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einreichen.
Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts
Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will.
Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch beim Zivilstandsamt Dietikon. Die Gebühren betragen Fr. 105.00 (Erklärung sowie Bestätigung).
Kontakt
| Name | Beschreibung |
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| Name | Kontakt | Kontakt |
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| Zivilstandsamt | 044 744 35 88 | Kontaktformular |