Zuzug

Herzlich willkommen in Dietikon!  

Ihren Zuzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum bei der Einwohnerkontrolle melden. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.


Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung bei Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.

Sie möchten Ihren Zuzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Sie die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.

Für ausländische Personen aus Drittstaaten steht der eUmzug nur innerhalb des Kantons Zürich zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter eUmzugCH.


Benötigte Dokumente

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/EigentümersFamilienausweis, nur bei Familien nötig, wenn nicht vorhanden, Geburtsschein/e Kind/er
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Familienausweis, nur bei Familien nötig, wenn nicht vorhanden, Geburtsschein/e Kind/er
  • Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
  • Krankenkassen-Police (nur bei Zuzug aus dem Ausland)


Ausländische Staatsangehörige 

Zuzug innerhalb Kanton Zürich: Drittstaaten + EU/EFTA

Jede Person muss persönlich vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Kommen Sie mit den Unterlagen am Schalter zu den Öffnungszeiten vorbei.

  • Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Ausländerausweis/e
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Gemeindewechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

 

Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: EU/EFTA

Jede Person muss persönlich vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Kommen Sie mit den Unterlagen am Schalter zu den Öffnungszeiten vorbei.

  • Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Ausländerausweis/e
  • gültige/r Reisepass-/pässe oder Identitätskarte/n
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

 

Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: Drittstaaten

Jede Person muss persönlich vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Kommen Sie mit den Unterlagen am Schalter zu den Öffnungszeiten vorbei.

  • Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Ausländerausweis/e
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsscheine/
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung


Zuzug aus dem Ausland: EU/EFTA

Jede Person muss persönlich vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Kommen Sie mit den Unterlagen am Schalter zu den Öffnungszeiten vorbei.

  • Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Arbeitsvertrag
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Krankenkassen-Police
  • Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug aus dem Ausland: Drittstaaten

Jede Person muss persönlich vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Kommen Sie mit den Unterlagen am Schalter zu den Öffnungszeiten vorbei.

  • Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Arbeitsvertrag
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Krankenkassen-Police
  • Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung


Zuzug von ausländischen Studenten: Drittstaaten

Jede Person muss persönlich vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Kommen Sie mit den Unterlagen am Schalter zu den Öffnungszeiten vorbei.

  • Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Krankenkassen-Police
  • Immatrikulations-/Studienbestätigung
  • Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Tel. 044 744 35 66
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