Betreibungsamt
Im Moment bleibt die Kanzlei aufgrund des Fachkräftemangels geschlossen.
Betreibungsregisterauszüge können bequem online (www.dietikon.ch/betreibungsauskunft) oder schriftlich PER POST bezogen werden.
Ebenfalls sind die Telefon-Zeiten reduziert: Montag - Mittwoch, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Zahlungen können jederzeit auf unser Postkonto getätigt werden (IBAN CH10 0900 0000 8001 6606 1).
Die Pfändungsabteilung ist normal geöffnet.
Das Stadtammann- und Betreibungsamt Dietikon ist ausschliesslich zuständig für das Gebiet der Stadt Dietikon.
Die wesentlichen Aufgaben des Betreibungsamtes bestehen in der Durchführung von Schuldbetreibungen (inkl. Pfändung und Verwertung), Erteilen von Auskünften aus dem Betreibungsregister, Vollzug von Retentionen bzw. Arresten und der Führung des Eigentumsvorbehaltsregisters.
Im Kanton Zürich ist der Betreibungsbeamte ebenfalls noch in der Funktion als Gemeinde- resp. Stadtammann tätig. Dieser ist ein Organ der Rechtspflege.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Stadtammannamtes gehören die Befunde über einen tatsächlichen Zustand, Beglaubigungen von Unterschriften/Handzeichen/Fotokopien, Vollstreckungen richterlicher Anordnungen (Ausweisungen/Herausgaben) und die Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten.
Umfassende Auskunft über unsere Dienstleistungen und Verweise auf die richterlichen Instanzen erhalten Sie beim Verband der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ).
Links
- EJPD Ämtersuche
- VGBZ Formulare
- Rechtsgrundlagen
- Richtlinien für die Berechnung des betreibungsamtlichen Existenzminimums
- EJPD Betreibungsschalter
E-Mail-Adresse: betreibungsamt@dietikon.ch
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr | geschlossen |
Freitag | 07.30 - 14.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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