Hauskehricht / Kehricht

Kehricht oder Siedlungsabfall
Kehricht (auch als Hausmüll oder Müll bezeichnet) ist brennbarer, nicht wieder verwertbarer Siedlungsabfall aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen für den keine Wiederverwertung möglich und keine separate Entsorgung erforderlich ist.

Ausweichdaten:
Zone 1: statt 2. Januar am 4. Januar 2024
Zone 2: statt 1. Mai am 3. Mai 2024
Zone 3: statt 9. Mai am 11. Mai 2024
Zone 3: statt 1. August am 3. August 2024
Zone 2: statt 25. Dezember am 27. Dezember 2024
Zone 3: statt 26. Dezember am 28. Dezember 2024

 

Tipps

  • Nur nichtverwertbare und brennbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!

Wichtig

  • Für die Abfallentsorgung sind gebührenpflichtige Säcke zu verwänden
  • Die gebührenpflichtigen Abfallsäcke (einzeln oder im Container) am Abholtag bis 7.00 Uhr an den Strassenrand stellen.

Gebühren

Gebührenpflichtig

Produkte

Herkömmliche Glühbirnen (keine Energiespar Gasentladungslampen); Hygieneartikel und Hygienetücher; Katzen- und Vogelsand; Katzenstreu; Kunststoffe; Kunststoffverpackungen; Nylonstrümpfe; Papierschnipsel; Papiertragtaschen; Rasierklingen (gut verpackt); Staubsaugerbeutel; Tetrapackungen (Milch- und Getränkekartons); Tiefkühlverpackungen; Windeln; Wischgut (von der Strasse); Zigarettenstummel etc.
Limmattaler Gebührensäcke

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehricht- und Sperrgutabfuhr