Förderprogramm «Dietikon blüht auf»
Freuen Sie sich über Wildblumen und Wildtiere im Garten? Möchten Sie die Stadtnatur in Dietikon fördern? Mit dem Förderprogramm «Dietikon blüht auf» möchte die Stadt Dietikon Sie dabei unterstützen Ihren Garten in ein buntes Naturparadies zu verwandeln: Von kleinen Massnahmen, wie dem Aufhängen eines Vogelnistkastens oder der Pflanzung eines Baumes, bis zur Anlage eines Weihers oder einer Blumenwiese ist alles möglich – und wir unterstützen Sie dabei.
Kostenlose Beratung
Sie möchten in Ihrem Garten etwas verändern? Melden Sie sich noch heute für eine kostenlose Beratung an und unsere Fachpersonen beraten Sie, wie Sie ihren Garten ökologisch aufwerten können. Ausserdem können sie gerne im Detail über die Unterstützungsmöglichlichkeiten durch das Förderprogramm Auskunft geben und können sie beim Antrag auf Fördermittel unterstützen.
Melden Sie sich noch heute für eine private Beratung an.
Einen privaten Beratungstermin können Sie mit Herrn Jannik Stieger von der «SWO | Stiftung Wirtschaft und Ökologie» vereinbaren:
Jannik Stieger
Projekt- und Einsatzleiter | Gärtner FA
SWO | STIFTUNG WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE
Bahnstrasse 18b
8603 Schwerzenbach
js@stiftungswo.ch
Tel. 079 670 49 85
Gratis Wildsträucher, Nistkästen und Saatgut
Im Rahmen von jährlichen Aktionen verschenkt die Stadt Dietikon Wildsträucher, Nistkästen für Vögel und Fledermäuse und Saatgut für die Anlage von Blumenwiesen. Aktuell laufen folgende Aktionen:
- Wildsträucher-Aktion (Bestellung noch bis 12. September)
- Nisthilfen-Aktion (noch offen)
- Blumenwiesen-Aktion (noch offen)
Geförderte Massnahmen
Durch das Förderprogramm werden Massnahmen unterstützt, die den Anteil an ökologischen Flächen auf privaten Grundstücken erhöhen. Das Programm bietet dafür finanzielle Beiträge und fachliche Beratung.
Je nach Projekt erhalten Sie bis zu 50% Ihrer Ausgaben für die Aufwertung zurück! Konkret gefördert werden:
Ökologische Aufwertungen in den Aussenräumen des Siedlungsgebiets
- Neuanlage / Aufwertung von Blumenwiesen, Krautsäumen, Hochstauden- und Ruderalfluren, Wildhecken und weiteren naturnahen Vegetationselementen
- Neuanlage / Aufwertung von Kleinstrukturen und weiteren besonderen Lebensraumelementen wie z. B. Kleingewässern
- Neupflanzung von einheimischen Bäumen
Massnahmen zur Verbesserung der ökologischen Vernetzung
- Kleintierdurchlässe in Zäunen und Mauern
- Beseitigung von Fallen
- Durchgängige Wiesenstreifen über mehrere Parzellen
Fördermassnahmen für gebäudebewohnende Wildtierarten
- Nisthilfen für Segler, Schwalben und weitere Vogelarten
- Fledermausquartiere
Entsiegelungsmassnahmen
- Umwandlung von Hartbelägen in teilversiegelte Flächen / Grünflächen
- Umwandlung von teilversiegelten Flächen in Grünflächen
Wer kann gefördert werden?
Beitragsberechtigt sind private Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen bzw. Miteigentümergemeinschaften oder ihre Bevollmächtigten (bspw. Mieter und Mieterinnen mit einer Einverständniserklärung des Grundeigentümers).
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Förderrichtlinien und dem Antragsverfahren können Sie den PDF-Dateien im Dokumentenbereich entnehmen.
Jetzt mitmachen und Artenvielfalt fördern!
Sie können auch mit anderen Aktionen die Artenvielfalt erhöhen und den Insekten, Vögel und Tieren wertvollen Lebensraum ermöglichen. Bestellen Sie beispielweise Hecken oder Saatgut für Ihren Garten und lassen Sie ihn schön erblühen. Oder bestellen Sie einen Nistkasten für die Vögel.
- Saatgut abholen
- Hecken bestellen
- Nistkästen bestellen
- Beratungen