Veranstaltungsbewilligung

Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung.

Bewilligungspflichtig sind:

  • Umzüge und Demonstrationen
  • Versammlungen auf öffentlichem Grund
  • Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
  • Sammlungen aller Art (auch von Haus zu Haus)


Wichtig
Gesuche für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind mit den erforderlichen Beilagen frühzeitig (mind. 3 Monate) einzureichen.

Gesuchsformulare

  • Für Veranstaltungen in der Stadthalle bitte "Bewilligungsgesuch Veranstaltung Stadthalle" ausfüllen
  • Für alle anderen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund das "Gesuchsformular Veranstaltung Stadt Dietikon" ausfüllen

Bei Materialbedarf (kostenpflichtig) bitten wir Sie, sich direkt an die Verwaltungspolizei per E-Mail: stadtpolizei@dietikon.ch oder Tel. 044 744 35 20 zu wenden.

Name
Bewilligungsgesuch_Veranstaltung_Stadthalle_Dietikon_V05.25 (PDF, 552.57 kB) Download 0 Bewilligungsgesuch_Veranstaltung_Stadthalle_Dietikon_V05.25
Gesuchsformular Veranstaltung Stadt Dietikon (PDF, 730.77 kB) Download 1 Gesuchsformular Veranstaltung Stadt Dietikon