Leitprinzipien

Die KESB Bezirk Dietikon ist eine staatliche Behörde und benötigt für sämtliche Handlungen eine Rechtsgrundlage. Ohne eine solche darf die KESB Bezirk Dietikon nicht tätig werden. Dadurch werden Personen vor ungerechtfertigter Einmischung in ihr Privatleben geschützt. Das bedeutet aber auch, dass die KESB Bezirk Dietikon nur dort Hilfe anbieten kann, wo es das Gesetz vorsieht.

Die KESB Bezirk Dietikon ist verpflichtet, bei Eingang einer Gefährdungsmeldung die konkreten Lebensumstände der betroffenen Person oder Familie abzuklären. Behördliche Massnahmen sind jedoch immer nur dann angezeigt, wenn die Unterstützung von Familie, dem sozialen Netz, seitens Schule oder durch freiwillige Beratungsstellen nicht ausreicht, um die notwendige Hilfe und Betreuung für Kinder oder Erwachsene sicherzustellen. Ausserdem muss die KESB Bezirk Dietikon jeweils die mildest mögliche Massnahme wählen, die Erfolg verspricht. Der staatliche Eingriff soll so schwach wie möglich, aber so stark wie nötig sein.

Die betroffenen Personen haben Anspruch darauf, dass die KESB Bezirk Dietikon mit ihnen spricht, ihre Sicht der Dinge und Einschätzung erfragt und diese Überlegungen in ihren Entscheid miteinbezieht. Zudem können betroffene Personen in die Unterlagen der KESB Bezirk Dietikon Einsicht nehmen.