Patientenverfügung

Die Folgen eines Unfalles, einer Krankheit oder von Altersschwäche können jeden treffen. Mit einer Patientenverfügung, ausgestellt bei guter geistiger Gesundheit, können für den Fall der Urteilsunfähigkeit Anordnungen für die gewünschten medizinischen Massnahmen getroffen werden.

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet werden. Die Patientenverfügung kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Die Existenz einer Patientenverfügung und der Hinterlegungsort können auf der Versicherungskarte der Krankenkasse eingetragen werden.

In einer Patientenverfügung wird festgehalten, wer die Vertretung für medizinische Entscheidungen übernehmen soll und mit welchen medizinischen oder pflegerischen Massnahmen die betroffene Person einverstanden ist und welche sie ablehnt. Eine Patientenverfügung gilt nur für die Dauer der Urteilsunfähigkeit. Es empfiehlt sich, die vorgesehene Regelung mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu besprechen.

Bei der Ausarbeitung einer Patientenverfügung bieten u.a. die Vorlagen der Pro Senectute oder des Berufsverbandes Schweizer Ärzte und Ärztinnen FMH Unterstützung.