Dietikon plant Verbot von lärmendem Feuerwerk
Feuerwerk ist schweizweit politisch umstritten. Während auf Bundesebene eine Volksinitiative hängig ist, welche den Verkauf und die Verwendung von lärmendem Feuerwerk einschränken will, plant der Stadtrat von Dietikon eine eigenständige Regelung auf kommunaler Ebene (Stadtratssitzung vom 12. Januar 2026). Bisher erlaubt die Polizeiverordnung lärmendes Feuerwerk in der Nacht vom 1. August sowie an Silvester. Diese Ausnahme soll aufgehoben und das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ganzjährig verboten werden. Das Geschäft wurde nun an den Gemeinderat übergeben.
Der Stadtrat begründet das geplante Verbot mit dem zunehmenden Bedürfnis nach Ruhe, dem Schutz von Menschen und Tieren sowie mit Umwelt- und Sicherheitsaspekten. Laute Knallgeräusche stellen für viele Personen eine Belastung dar, verursachen Stress bei Tieren und führen zu Feinstaub, Abfall sowie erhöhtem Reinigungsaufwand. Zudem bestehen in dicht besiedelten Gebieten erhöhte Brand- und Verletzungsrisiken.
Die Auswirkungen zeigen sich auch im öffentlichen Raum: Nach Neujahr bot unter anderem der Sportplatz Hätschen ein stark verschmutztes Bild mit grossen Mengen zurückgelassenen Feuerwerksabfalls, verteilt über das gesamte Areal. Zudem resultierten aus dem Abrennen von Feuerwerk diverse Sachschäden. Die Stadt Dietikon hat die Anlagen inzwischen gereinigt. Derartige Zustände sollen jedoch nicht zur Normalität werden. Öffentliche Plätze sind Teil des gemeinsamen Lebensraums und sind entsprechend mit Rücksicht und Respekt zu behandeln.
Nicht lärmendes Feuerwerk wie Vulkane, bengalische Lichter oder Wunderkerzen soll weiterhin erlaubt bleiben. Für besondere öffentliche oder private Anlässe sind zudem zeitlich und örtlich begrenzte Ausnahmen möglich, sofern diese bewilligt werden.
Mit der geplanten Regelung würde Dietikon dem Beispiel mehrerer Gemeinden im Kanton Zürich und Graubünden folgen. Als nächster Schritt wird sich nun der Gemeinderat mit der vorgesehenen Teilrevision der Polizeiverordnung befassen.