Alimentenhilfe

Werden Ehegatten- und/oder Kinderalimente nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht bezahlt, kann das Inkasso einer Alimentenhilfestelle übertragen werden.

Bei Kinderalimenten besteht zusätzlich allenfalls die Möglichkeit einer Alimentenbevorschussung.

Besteht noch kein Urteil für Kinderalimente bei ausserehelich geborenen Kindern, kann unter Umständen nach Einreichung der Unterhaltsklage Überbrückungshilfe beantragt werden.

Eine finanzielle Soforthilfe ist nicht möglich.

Kontakt

Alimentenhilfe
Badenerstrasse 5
8953 Dietikon
Tel. 043 259 93 00
kjz.dietikon@ajb.zh.ch

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