Einzugsanzeige für Verwaltung/Eigentümer/Logisgeber

Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind nach dem GESETZ ÜBER DAS MELDEWESEN UND DIE EINWOHNERREGISTER des Kantons Zürich verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.

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