Tauben

Fütterungsverbot für Wildtiere und Vögel

Das neue Jagdgesetz und die neue Jagdverordnung sind seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Wildtiere sind auch in harten Wintern nicht auf die Fütterung von Menschen angewiesen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führen. Darum ist die Fütterung von Wildtieren, etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben, nicht mehr erlaubt. Das Füttern von Singvögeln mit Kleinmengen an Futter, etwa mit den beliebten Futterhäuschen im Winter, ist davon nicht betroffen. Auch Wasservögeln oder Eichhörnchen dürfen weiterhin kleine Mengen verfüttert werden. Bei Verstoss gegen das Gesetz gibt es eine Busse von 200.- Franken.

Informationen

Datum
1. Januar 2023

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Name
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