Bauausschreibung vom 16. August 2024
Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen: Neubau Transformatorenstation Fondli sowie Erstellung Kabelschutzrohranlage und Kabeleinzug
Angaben zum Plangenehmigungsgesuch
Standort: 8953 Dietikon
für:
L-2447479.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Fondli und Chrüz
- Kabeleinzug in grösstenteils bestehende Rohranlage
- Neubau der Kabelschutzrohranlage für die Kabeleinführung in die neue Transformatorenstation und für die Fondlistrassenquerung
Koordinaten: von 2671444 / 1251200 nach 2671821 / 1251266
S-2446148.1
Transformatorenstation Dietikon, Fondli
- Neubau auf Parzelle Nr. 12064 für die Rücklieferung von PV-Anlagen
Koordinaten: 2671444 / 1251200
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Ueberlandstrasse 2, 8953 Dietikon die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen zum Projekt werden vom 16.08.2024 bis zum 16.09.2024 in der Stadtverwaltung Dietikon, Hochbauabteilung, während den Bürozeiten öffentlich aufgelegt.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/4110/33bbb114 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Rechtliche Hinweise
Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Kontaktstelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Einsprachen, Einwände und Begehren
Die Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]).
Kontaktstelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
Baugespanne
1. Bauherrschaft: Claude und Fabienne Meier, Guggenbühlstrasse 29, 8953 Dietikon
Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussen aufgestellt, kommunal inventarisiert Inv. Nr. VIII/214),
Gebäude Assek.-Nr. 1517, Grundstück Kat.-Nr. 11180, Guggenbühlstrasse 29,
8953 Dietikon (Zone W2/45).
2. Bauherrschaft: Alexandra Gmür und Michael Wüst, Anemonenstrasse 27, 8953 Dietikon
Projektverfasser: Preisig + Wasser AG, Bergstrasse 23, 8953 Dietikon
Anbau an bestehendes Einfamilienhaus, Gebäude Assek.-Nr. 2181, Grundstück Kat.-
Nr. 8475, Anemonenstrasse 27, 8953 Dietikon (Zone W2/30).
3. Bauherrschaft: Coop Mineraloel AG, Hegenheimermattweg 65, 4123 Allschwil
Erweiterung Fahrzeugabstellplätze und Absenkung Trottoir (bereits erstellt), Gebäude
Assek.-Nr. 3201, Grundstück Kat.-Nr. 8098, Silbernstrasse 8a, 8953 Dietikon
(Industriezone / GP SLS).
Planauflage
Die Pläne liegen auf dem Bauamt, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, vom Datum der Ausschreibung an, während 20 Tagen zur Einsicht auf.
Rechtsbehelfe
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Bauamt schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 35.00 verlangt.