eUmzugCH

Sie möchten Ihren Zuzug, Wegzug oder Umzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Sie die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.

Für ausländische Personen aus Drittstaaten steht der eUmzug nur innerhalb des Kantons Zürich zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter eUmzugCH.

§ 10 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)
Die Meldungen müssen innert 14 Tage nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen.

Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle bei einem Wegzug ins Ausland.