Festwirtschaftsbewilligung

Für die Führung einer Festwirtschaft ist bei der Stadtpolizei eine Bewilligung einzuholen. Als Festwirtschaft gelten Anlässe, die öffentlich zugänglich sind und an denen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht werden.

Gebühren
Anzahl TageBetrag
1 TagFr. 40.00
2 TageFr. 60.00
3 TageFr. 80.00
4 TageFr. 100.00 usw.