Bewilligungen für Unternehmen

Bei einer Firmengründung oder einem Firmenzuzug gilt es einige Formalitäten zu beachten, unter anderem auch Bewilligungen. Das können Bau-, Betriebs- oder Arbeitsbewilligungen auf kommunaler oder kantonaler Ebene sein.


Baubewilligungen

Wenn im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftslokalität ein Um- oder Ausbau geplant ist, der die Nutzung verändert bzw. wenn die Räumlichkeiten neu als Geschäftslokalität genutzt werden sollen, ist eine Baubewilligung notwendig. Welche Baubewilligung für welchen Zweck ist, erfahren Sie auf der Website des Bausekretariats.

Kommunale Reglemente und Verordnungen wie zu Reklame an Gebäudefassaden, Fumoirs oder anderen baulichen Massnahmen, finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Bausekretariats (siehe Informations- und Planungshilfen bzw. Reklamen und Aussenwerbung) aufgelistet. Bei Fragen bezüglich einzureichenden Dokumenten, den Verfahren oder Fristen, wenden Sie sich direkt an das Bausekretariat der Stadt Dietikon.


Betriebsbewilligungen

Wenn in Ihrem Betrieb Lebensmittel produziert, verarbeitet, gehandelt oder verkauft werden sollen, sind die Vorschriften zur Lebensmittelhaltung einzuhalten und der Betrieb beim kantonalen Labor anzumelden.

Für Verkaufslokale ist zudem ein Klein- und Mittelverkaufspatent notwendig; für eine Gastwirtschaft ein Gastwirtschaftspatent. Weiter sind für Verkaufslokale und Gastwirtschaften Vorschriften für Kundenparkplätze und andere Besonderheiten zu beachten. Auch hier gibt das Bausekretariat gerne Auskunft.


Sonntagsverkauf

Die Stadt Dietikon setzt die Sonntagsverkäufe jährlich fest. In der Regel einer im Frühjahr, einer am 1. Advent während des Weihnachtsmarktes in Dietikon und zwei vor oder nach Weihnachten bzw. dem Jahreswechsel. Verkaufslokale dürfen an den festgelegten Sonntagen von 09.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein:

  • 7. Januar 2018
  • 29. April 2018
  • 2. Dezember 2018
  • 23. Dezember 2018
 

Arbeitsbewilligungen

Bei der Gründung oder beim Zuzug aus einem anderen Kanton sind Arbeitsbewilligungen für das Personal einzuholen. Je nach Herkunft, Beschäftigungsgrad und Fachausbildung gelten unterschiedliche Anforderungen. Dazu gibt das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich Auskunft.


Spezialbewilligungen

Das Amt für Arbeit und Wirtschaft bietet eine Übersicht über weitere Gesuche bzw. Bewilligungen im Kanton Zürich.

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Bremgartnerstrasse 22
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Tel. 044 744 37 77
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