Organisation und Zuständigkeit

Die KESB Bezirk Dietikon ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und für alle Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz im Bezirk zuständig. Die KESB Bezirk Dietikon hat zwei Kammern mit je drei Behördenmitgliedern. Jeder Kammer gehören mindestens ein Mitglied der Fachrichtung Recht und Soziale Arbeit an. Entscheide werden - mit wenigen Ausnahmen - von jeweils drei Behördenmitgliedern zusammen getroffen. Zur KESB Bezirk Dietikon gehören zudem der Fachbereich Recht und Soziales, der Fachbereich Revisorat und Administration und die Fachstelle für private Beiständinnen und Beistände.

Die KESB Bezirk Dietikon ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden Gemeinden zuständig: Aesch, Birmensdorf, Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a.d.L., Schlieren, Uitikon, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen.

Generelle Informationen bietet die Homepage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des Kantons Zürich.