Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Der Wegzug aus Dietikon ist frühestens einen Monat vorher, spätestens aber 14 Tage nach dem Wegzug, der Einwohnerkontrolle zu melden.
Sie möchten Ihren Wegzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst
eUmzugZH können alle
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich die Ab-, Um- oder Anmeldung in einem Schritt erledigen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorzusprechen oder die Abmeldung mit eUmzug vorzunehmen, müssen Sie Ihren Wegzug (neue Adresse, Datum Wegzug) schriftlich melden. Für diese Dienstleistung werden Ihnen Fr. 30.00 (+ Fr. 10.00 Zustellgebühr) in Rechnung gestellt.
Wichtig: Falls Sie beabsichtigen Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, kann der Online-Dienst nicht benutzt werden. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit der Einwohnerkontrolle in Verbindung.[h2]
Nötige Dokumente für den Wegzug:
Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis