Herzlich willkommen in Dietikon!
Ihren Zuzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum bei der Einwohnerkontrolle melden.
Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung bei Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.
Sie möchten Ihren Zuzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzugZH können alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.
Benötigte Dokumente
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/EigentümersFamilienausweis, nur bei Familien nötig, wenn nicht vorhanden, Geburtsschein/e Kind/er
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Familienausweis, nur bei Familien nötig, wenn nicht vorhanden, Geburtsschein/e Kind/er
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Krankenkassen-Police (nur bei Zuzug aus dem Ausland)
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug innerhalb Kanton Zürich: Drittstaaten + EU/EFTA
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausländerausweis/e
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Gemeindewechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: EU/EFTA
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausländerausweis/e
- gültige/r Reisepass-/pässe oder Identitätskarte/n
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: Drittstaaten
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausländerausweis/e
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsscheine/
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug aus dem Ausland: EU/EFTA
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Arbeitsvertrag
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Krankenkassen-Police
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug aus dem Ausland: Drittstaaten
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Arbeitsvertrag
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Krankenkassen-Police
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug von ausländischen Studenten: Drittstaaten
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Krankenkassen-Police
- Immatrikulations-/Studienbestätigung
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung