Sie begründen Stockwerkeigentum oder möchten Ihre Immobilie verkaufen? Nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) und Schweizerischem Obligationenrecht (OR) sind für verschiedene Grundbuchgeschäfte die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, so für Kauf, Schenkung, Tausch, Pfandrechte, Wohnrecht, Nutzniessung und gewisse Dienstbarkeiten. Das Notariat Dietikon ist mit der öffentlichen Beurkundung dieser Geschäfte beauftragt. Die Notare sind auch verantwortlich, dass die öffentlich beurkundeten Verträge im Grundbuch des Kantons Zürich eingetragen werden.
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