Ein Aufenthaltsausweis wird benötigt, wenn man sich in einer anderen Gemeinde zum Aufenthalt anmeldet und den Wohnsitz in Dietikon beibehält. Das Dokument bestätigt, dass die Niederlassung in Dietikon weiterhin besteht.
Hinweis:
Dieses Dokument muss persönlich bestellt werden und wird nicht an Dritte zugestellt.