Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Dietikon ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und für alle Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz im Bezirk zuständig.
Die KESB stellt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher, wobei sie deren Selbstbestimmung so weit wie möglich berücksichtigt und wahrt. Hauptaufgabe der KESB ist die Prüfung, Anordnung und Überwachung der gesetzlich vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von Kindern (Art. 307 ff. ZGB) und Erwachsenen (Art. 388 ff. ZGB). Dabei berücksichtigt sie die bereits vorhandene Unterstützung durch das private Umfeld oder öffentliche Dienste und die selbstständig getroffenen Anordnungen im Rahmen der persönlichen Vorsorge. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Dabei steht die Vermittlung von freiwilliger Hilfe im Vordergrund. Ziel ist immer, mit den betroffenen Personen eine einvernehmliche Lösung zur Abwendung der Gefährdung zu finden. Verfahren und Vorgehen der KESB Bezirk Dietikon erfolgen entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
---|---|---|
Montag | 08.00 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 10.00 - 11.30 Uhr von 08.00 - 10.00 Uhr für Notfälle telefonisch erreichbar |
14.00 - 16.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Damit wir die Vorgaben des Bundes, insbesondere hinsichtlich Distanz halten und Hygiene einhalten können, bitten wir Sie um Ihre Mitwirkung: Bitte rufen Sie zuerst an, kommen Sie wenn immer möglich nicht einfach vorbei. Vielleicht lässt sich Ihr Anliegen am Telefon klären. Andernfalls vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen Termin. Kommen Sie nur, wenn Sie gesund sind.
Infolge der Schutzregeln für Sie und uns gestaltet sich unser Betrieb etwas aufwändiger als sonst. Wir bitten Sie um entsprechende Geduld und danken für Ihr Verständnis.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Verantwortlich | Kontakt |
---|
Name | Download |
---|
Name | Beschreibung |
---|---|
Alimentenhilfe | Werden Ehegatten- oder Kinderalimente nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht bezahlt, kann das Inkasso der Alimentenhilfe übertragen werden. |
Berufs- und Informationszentrum (biz) | Das Berufs- und Informationszentrum (biz) unterstützt Jugendliche bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. |
Bezirksrat Dietikon | Der Bezirksrat Dietikon entscheidet über Beschwerden von Entscheiden der KESB Bezirk Dietikon. |
Blinker (Jugendberatung Limmattal) | Bei der Jugendberatung Blinker werden Jugendliche und Eltern von einem Team von gut qualifizierten Mitarbeiterinnen beraten, die zuhören bei der Suche und der Umsetzung von Lösungen unterstützen. |
Erziehungsberatung | Die Erziehungsberatung bietet Eltern und Bezugspersonen Beratung zu verschiedenen Fragen aus dem Erziehungsalltag und dem täglichen Zusammenleben in der Familie. Die Beratung erfolgt telefonisch oder im persönlichen Gespräch und ist kostenlos. |
Fachstelle Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge | Der regionale Rechtsdienst berät nicht miteinander verheiratete Eltern zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge. |
Kantonalen Zentralbehörde Adoption | Beraten von zukünftigen Adoptiveltern, Behörden und Fachleuten |
KESCHA | Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind. |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich | Im Kanton Zürich betreiben die Gemeinden 13 interdisziplinär zusammengesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Zu diesem Zweck haben sich die Gemeinden - mit Ausnahme der Stadt Zürich - interkommunal organisiert. |
kjz Dietikon (Kinder- und Jugendhilfezentrum) | In den Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) erhalten alle Eltern professionelle Beratung und Unterstützung bei diversen Fragen rund um die Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder und die Herausforderungen im Familienalltag. |
Mütter- und Väterberatung | Die Mütter- und Väterberatung ist ein kostenloses Angebot für Eltern von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. |
Notariate Kanton Zürich | Dienstleistungen der Notariate im Kanton Zürich |
Patientenverfügung vom Berufsverband Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH | Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige. Seit dem 1. Juni 2015 liegt die FMH-SAMW Patientenverfügung in einer leicht überarbeiteten Version vor. Sie wurde an die Bedürfnisse des per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes angepasst und ebenso ist sie auf die Terminologie des Zivilgesetzbuches (ZGB) abgestimmt. |
Pflege- und Adoptivkinder Schweiz | Schweizerische Fachstelle für Adoption |
Pflegefamilien (Homepage AJB) | Die kjz informieren (zukünftige) Pflegefamilien über Aufgaben, Rechte und Pflichten. Diese Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die Interesse haben, Kinder in Wochen- oder Dauerpflege aufzunehmen. |
Pro Infirmis | Pro Infirmis leistet und vermittelt Beratung und Unterstützung für Menschen mit geistiger, körperlicher und psychischer Behinderung und ihre Angehörigen; sie fördert und unterstützt Hilfe zur Selbsthilfe. |
Pro Mente Sana | Die Pro Mente Sana bietet Beratungen im rechtlichen und psychosozialen Bereich an, und sie engagiert sich mit unterschiedlichen Projekten und Dienstleistungen für die Gleichstellung von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. |
Pro Senectute | Die Pro Senectute setzt sich seit 100 Jahren für das Wohl von älteren Menschen ein. Heute ist sie die grösste Fach- und Dienstleistungsorganisation für Seniorinnen und Senioren in der Schweiz. |
Rechtsauskunftsstellen Züricher Anwaltsverband | Bei den Rechtsauskunftsstellen des Zürcher Anwaltsverbands erhalten Rechtssuchende eine unentgeltliche Orientierungshilfe. In kurzen, persönlichen Gesprächen geben Ihnen Anwältinnen und Anwälte des Zürcher Anwaltsverbands erste Auskünfte zu Ihren Rechtsfragen und zeigen Ihnen Wege für das weitere Vorgehen auf. |
Schuldenberatung Kanton Zürich | Der gemeinnützige Verein Schuldenberatung Kanton Zürich bietet seit über 25 Jahren professionelle Beratung bei Schuldenfragen an. |
Suchtberatung | Die Suchtberatung in Schlieren berät Menschen aus dem Bezirk Dietikon diskret und kostenlos. Das Angebot umfasst Information, Beratung und Therapie in Form von Einzelgesprächen, Paar- und Familiengesprächen und Behandlungs- und Nachbetreuungsgruppen. |
Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirksgericht Dietikon | Das Bezirksgericht Dietikon erteilt Rechtsauskünfte auf den Gebieten des Arbeits-, Familien- und Mietrechts. |