Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie hier und die des Bundes unter www.admin.ch
Die Abstimmungsunterlagen (Stimmzettel, erläuternde Berichte, Stimmrechtsausweis etc.) werden mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin den Stimmberechtigten zugestellt. Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle, wenn sie die Unterlagen nicht erhalten haben!
An der Urne oder vorzeitig beim Informationsschalter im Stadthaus gemäss separaten Angaben auf dem Stimmrechtsausweis. Der Stimmrechtsausweis ist dabei abzugeben.
Die Stellvertretung ist nur möglich durch eine selbst stimmberechtigte Person, bei der Abgabe ihres eigenen Stimmrechtsausweises. Die zu vertretende Person unterschreibt den Stimmrechtsausweis im vorgesehenen Feld. Ansonsten ist die Stellvertretung nicht möglich. Die stellvertretende Person muss nebst dem eigenen auch den/die anderen Stimmrechtsausweis(e) abgeben. Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten.