Je nach Art der Veranstaltung oder des Anlasses benötigt es entsprechende Bewilligungen. Aus diesem Grund ist es angezeigt, sich frühzeitig mit der Verwaltungspolizei in Verbindung zu setzen. Dies ermöglicht die verschiedenen Ansprechpartner zu koordinieren sowie die Details und Rahmenbedingungen frühzeitig zu klären und abzusprechen.
Für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (z.b. Kirchplatz) benötigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Dietikon, welche möglichst frühzeitig eingereicht werden muss.
Sobald Getränke und Esswaren verkauft werden, benötigt man zudem ein Festwirtschaftsbewilligung, welche ebenfalls bei der Stadtpolizei eingereicht werden muss.
Zu beachten ist zudem die Polizeiverordnung in Bezug auf Nachtruhestörung. Eine Verlängerung der Polizeistunde nach 22 Uhr schützt sie nicht vor allfälligen Lärmklagen, sondern berechtigt nur zum weiteren Ausschank und Verkauf.
Anzahl Tage | Betrag |
1 Tag | Fr. 40.00 |
2 Tage | Fr. 60.00 |
3 Tage | Fr. 80.00 |
4 Tage | Fr. 100.00 usw. |
Bis 02.00 Uhr | Bis 04.00 Uhr |
Fasnachtsmontag | Schmutziger Donnerstag |
1. August | Fasnachtssamstag |
Chilbisamstag | |
Silvester |
Gebühr für Verlängerung | |
1 Tag | Fr. 100.00 |
2 Tage | Fr. 200.00 |
3 Tage | Fr. 300.00 |
4 Tage | Fr. 400.00 |
5-7 Tage | Fr. 500.00 |
Name | Download |
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Name | Kontakt | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 740 17 77 | Kontaktformular |
Name | Kontakt | Kontakt |
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Kultur | 044 744 36 32 | Kontaktformular |