Hundewesen

 

Vor der Anschaffung eines Hundes

Haftpflichtversicherung mit mindestens Fr. 1 Mio Deckungssumme für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse abschliessen.

Sich vergewissern, dass der Hund einen Mikrochip trägt und bei der zentralen Datenbank AMICUS gemeldet ist.

Abklären, ob es sich nicht um einen Hund der Rassetypenliste II handelt, da die Haltung verboten ist.

Hundeschule (bewilligte Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner) suchen.

Neue Hundehaltende

Die Erstregistrierung eines Hundehaltenden erfolgt bei der Hundekontrolle der Wohnsitzgemeinde. Diese registrieren die Person im AMICUS und generieren eine Personen-ID.

Neuer Hund

Ein neuer Hund muss vom Tierarzt gechipt und im AMICUS erfasst werden. Der Tierarzt weist den neu registrierten Hund im AMICUS der entsprechenden Personen-ID des Halters zu.

Pflichten

Alle Hunde bzw. alle Welpen müssen vor der Abgabe oder aber spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Hundehaltende sind verpflichtet, ihren Hund (ab drittem Lebensmonat) innert 10 Tagen bei ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Hundehaltende müssen bei der Anmeldung des Hundes auf der Wohnsitzgemeinde eine Kopie des Hundeausweises (Heimtierausweis oder Impfpass) und Haftpflichtversicherung abgeben.

Namens- und Adressänderungen müssen den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde mitgeteilt werden.

Wer einen Hund abgibt oder neu übernimmt ist verpflichtet, dies bei AMICUS zu melden bzw. zu erfassen. Dasselbe gilt bei Todesfall. Alle Mutationen sind zudem der Hundekontrolle der Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

Gebühren und Abgaben

Die Hundeabgabe erfolgt jährlich jeweils für ein Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) im Voraus. Die Jahresabgabe beträgt Fr. 160.00 pro Hund.

Für Hunde, welche zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember abgabepflichtig werden, ist die Hälfte der Abgabe zu entrichten.

Verstirbt ein Hund zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni, können die Hundehaltenden die Hälfte der Abgabe zurückfordern.

Wird ein Hund innerhalb des „Hunde“-Jahres ersetzt oder der Wohnsitz innerkantonal gewechselt, wird keine zusätzliche Abgabe fällig.

Für ordentliche Meldungen pro Hund werden Fr. 20.00 und für verspätete Meldungen Fr. 40.00 verrechnet.

Ausbildung

Theoriekurs

Ersthundehaltende oder Wiedereinsteigende, die seit mind. 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.

Die theoretische Ausbildung ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren.

Praktischer Ausbildungskurs

Wer sich ab 1. Juni 2025 neu einen Hund anschafft oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zuzieht, der jünger als 10 Jahre ist, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren. Die praktische Ausbildung soll frühestens ab Vollendung des sechsten Lebensmonats beginnen und spätestens zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich abgeschlossen sein.

Sowohl für den theoretischen wie auch den praktischen Ausbildungskurs sind in der Hundeverordnung einige Ausnahmen definiert.

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