Förderprogramm Energie
In Ergänzung zum Förderprogramm von Bund und Kanton Zürich unterstützt die Stadt Dietikon energieeffizientes Bauen und die Nutzung erneuerbarer Energien seit 1993 mit Fördergeldern. Das finanzielle Förderprogramm wurde seither mehrfach den aktuellen Begebenheiten angepasst und 2026 letztmals überarbeitet.
Die Website Förderbeiträge für 8953 Dietikon – EnergiefrankenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verschafft Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme und Geldgeber, thematisch und nach Anspruchsgruppe geordnet.
Förderprogramm Dietikon
Das Merkblatt fasst die Inhalte zusammen. Die Details sind dem Förderreglement und den Ausführungsbestimmungen zum Förderreglement zu entnehmen, welche in der Gesetzessammlung einsehbar sind.
Geförderte Anlagen
• Photovoltaikanlagen (Gesuchsformular)
• Innovationsprojekt (Gesuchsformular)
Geförderte Massnahmen
• Energieberatung für KMU (Gesuchsformular)
• Förderung von MINERGIE-P-A- Gebäuden (Gesuchsformular)
• Beiträge an Energieberatungen (GEAK) (Gesuchsformular)
Förderprogramm Kanton Zürich
Der Kanton Zürich gewährt Förderbeiträge Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Rahmen des GebäudeprogrammsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., für Beratungsdienstleistungen, den Heizungsersatz von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern, bei Gebäudesanierungen und für Gesamtsanierungen nach Minergie Standard.
Tipps und Tricks zum Energiesparen
Energiesparen, gewusst wie:
- topten.ch - die effizientesten ProdukteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- energybox 2.0 - Eigenen Stromverbrauch analysierenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- EKZ Energieberatung für PrivatkundenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- SAFE – Schweizerische Agentur für EnergieeffizienzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kontakt
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 722.1 | Reglement über die finanzielle Unterstützung energieeffizienter Massnahmen und erneuerbarer Energien | 1. Oktober 2024 |
| 722.2 | Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die finanzielle Unterstützung energieeffizienter Massnahmen und erneuerbarer Energien | 1. März 2026 |
| Name | Beschreibung |
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| Name | Download |
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| Name | Kontakt | Kontakt |
|---|---|---|
| Energiefachstelle | 044 744 36 10 | Kontaktformular |
| Name | Kontakt | Kontakt |
|---|---|---|
| Energiekommission | 044 744 35 35 |