Die KESB Dietikon erteilt Personen aus dem Bezirk im Kindes- und Erwachsenenschutz Auskunft zu Zuständigkeit und Vorgehen. Die Informationen sind ohne bindenden Charakter und stellen die Einschätzung der jeweiligen Auskunftsperson dar. Zu laufenden Verfahren dürfen keine Auskünfte erteilt werden.
Konkrete Fragen beantwortet die KESB telefonisch zu folgenden Zeiten:
Für weitergehende juristische Auskünfte stehen folgende Stellen zur Verfügung:
Name | Beschreibung |
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Name | Kontakt | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon (KESB) | 044 744 14 00 | Kontaktformular |