Wenn die Bemühungen der Eltern und die Inanspruchnahme von freiwilligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten nicht ausreichen um das Kindeswohl zu sichern, werden behördliche Kindesschutzmassnahmen geprüft.
Wenn die Bemühungen der Eltern und die Inanspruchnahme von freiwilligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten nicht ausreichen um das Kindeswohl zu sichern, werden behördliche Kindesschutzmassnahmen geprüft.