Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen (s. Medienmitteilung). Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat weitere schweizweite Massnahmen ergrifffen (s. Medienmitteilung). Am 4. Dezember kamen zusätzliche dazu mit dem Ziel, die Fallzahlen – insbesondere vor den Feiertagen – zu reduzieren. (s. Medienmitteilung). Am 11. Dezember hat der Bund eine Verschärfung der Massnahmen bekannt gegeben (s. Medienmitteilung). Am 18. Dezember hat er die Situation neu evaluiert und verschärfte nationale Massnahmen ab dem 22. Dezember bis am 22. Januar festgelegt (s. Medienmitteilung), kantonale Massnahmen angepasst an die jeweilige Situation sind im Weiteren möglich. Am 6. Januar hat der Bund entschieden, Ausnahmeregelungen für Kantone aufzuheben, es gelten überall die gleichen Basisregeln (s. Medienmitteilung). Am 13. Januar hat der Bundesrat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage für die ganze Schweiz einen Shutdown ab dem 18. Januar beschlossen (s. Medienmitteilung) und zugleich die Unterstützung für Unternehmen über das Härtefallprogramm ausgebaut (s. Medienmitteilung).
Ab 22. Dezember
Ab 9. Januar 2021
Ab 13. Januar bzw. 18. Januar 2021
Ab dem 22. Dezember 2020 bleiben das Hallenbad Fondli (inkl. Sauna) und die Freizeitanlage Chrüzacher (inkl. Spielplatz) bis voraussichtlich am 22. Januar 2021 geschlossen.
Ab dem 12. November 2020 verstärkt das Alters- und Gesundheitszentrum seine Schutzmasnahmen erneut (s. News).
Ab Dienstag, 24. März 2020, bietet die Stadt Dietikon der Bevölkerung unter der Nummer 0800 794 776 eine Hotline an. Die neue Dienstleistung dient dazu, dem hohen Informationsbedürfnis der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Coronavirus nachzukommen und dabei auch Anliegen lokaler Art zu beantworten. Die Hotline ist während der normalen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung bedient. Sie wird von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung betreut (bei medizinischen Fragen bitte an das Ärztefon unter 0800 33 66 55).
(nach oben)
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Dietikon zeigt sich solidarisch. Die Stadt Dietikon hat eine Koordinationsplattform für Freiwilligenarbeit während der Corona-Pandemie entwickelt. Unter www.dietike-hilft.ch sollen Menschen, die Hilfe brauchen und solche, die helfen können, zusammengebracht werden. Benötigen Sie Unterstützung oder können Sie eine Unterstützung anbieten können Sie sich über die Plattform anmelden oder sich an die Hotline wenden.
Bundesamt für Gesundheit (BAG), Barrierefrei Inhalte BAG
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
Infoline Coronavirus BAG (24 h): +41 58 463 00 00
Bildungsdirektion Kanton Zürich
Übersicht Coronavirus in der Welt: Coronavirus COVID-19 Global Cases by Johns Hopkins CSSE
Informationen zu medizinischen Fragen für Reisende: Safetravel
WHO: Coronavirus
Betreuungsengpässe überbrücken, Alltagshilfe: Entlastungsdienst Schweiz - Kanton Zürich
Schweizer Covid-App: SwissCovid App und Contact Tracing
Informationen BAG in verschiedenen Sprachen für Migrantinnen und Migranten:
Hygiene- und Verhaltensregeln, Isolation, Quarantäne
Seit dem 16. März 2020 galt in der Schweiz wegen des Coronavirus eine «ausserordentliche Lage». Am 16. April 2020 hat der Bundesrat eine langsame Lockerung der Schutzmassnahmen bekannt gegeben (s. Medienmitteilung). Diese hat er am 29. April präzisiert und nochmals erweitert (s. Medienmitteilung). Am 27. Mai 2020 hat er eine dritte Lockerungsetappe beschlosssen und ausserdem entschieden, die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden. (s. Medienmitteilung). Ab dem 22. Juni 2020 tritt ein vierter Lockerungsschritt in Kraft, mit dem die verbliebenen Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben werden. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten (s. Medienmitteilung). Ab dem 6. Juli gelten aufgrund der steigenden Coronazahlen eine allgemeine Maskenpficht für den öffentlichen Verkehr und Quarantäneregeln für Einreisen aus gewissen Gebieten (s. Medienmitteilung), Ab dem 1. Oktober sind Grossanlässe mit über 1'000 Personen unter strengen Bedingungen mit Bewilligung möglich (s. Medienmitteiluung 12.8 und Medienmitteilung 2.9.)
Der Zürcher Regierungsrat hat am 24. August beschlossen, weitergehende Massnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus zu ergreifen. Ab Donnerstag, 27. August 2020, gilt in Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten eine Maskenpflicht. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, die Kontaktdaten zu erheben. Für Veranstaltungen und Clubs gelten zudem verschärfte Regeln. Die neue Verordnung gilt bis am 30. September 2020. (s. Medienmittelung)
Tipp: Laden Sie die neue SwissCovid App auf Ihr Mobiltelefon, um das «Contact tracing» effizient zu unterstützen.
Ab 27. April 2020 dürfen Einrichtungen und Dienstleistungen mit geringen direkten Kontakten wieder geöffnet sein bzw. angeboten werden:
Ab 1. Mai 2020
Ab 6. Mai 2020
16. Mai 2020
Grenzübergänge der Schweiz mit Deutschland und mit Österreich wieder geöffnet (s. Medienmitteilung)
Ab 28. Mai 2020
Gottesdienste wieder möglich (s. Medienmitteilung)
Ab 30. Mai 2020
Versammlungen bis 30 Personen erlaubt
Ab 6. Juni 2020
Ab 8. Juni 2020 in Dietikon
Veranstaltungen der Stadt Dietikon werden ab dem 8. Juni 2020 grundsätzlich wieder durchgeführt. Selbstverständlich hält sich die Stadt an die Schutzmassnahmen und wird die Veranstaltungen bei Bedarf in einer reduzierten Form umsetzen.
Ab 9. Juni 2020 in Dietikon
Jugendzentrum öffnet
Ab 15. Juni 2020
Die geltenden Einreisebeschränkungen gegenüber allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich werden aufgehoben (s. Medienmitteilung)
Ab 19. Juni 2020
Ausserordentliche Lage wird beendet
Ab 20. Juni 2020
keine Obergrenze für die Anzahl teilnehmender Personen an Demonstrationen, es gilt aber eine Maskentragpflicht
Ab 22. Juni 2020
Ab 6. Juli 2020
Ab 27. August bis 30. September 2020 (Kanton Zürich)
Ab 1. Oktober 2020
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind wieder erlaubt. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen.
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