Die Festlegungen sind für die Grundeigentümer im betroffenen Gebiet bindend, da die Grundordnung ersetzt wird. Es ist den Eigentümern nur noch möglich, gestaltungsplankonform zu bauen. Mit den Gestaltungsplänen werden für bestimmte umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend festgelegt.
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