Die Reklamen und Aussenwerbungen prägen das Stadtbild. Sie sind ein Ausdruck des wirtschaftlichen Umfelds. Damit die Stadt attraktiv bleibt, bedürfen die Reklameanlagen einer baurechtlichen Prüfung und Bewilligung.
Planungs- und Baugesetz (PBG)
Bauverfahrensverordnung (BVV)
Bau- und Zonenordnung (BO)
Gesamtkonzept Aussenwerbung der Stadt Dietikon
Reklamekonzept Limmatfeld
Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammengang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben.
Auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes ist besondere Rücksicht zu nehmen; sie dürfen auch durch Nutzungsänderungen und Unterhaltsarbeiten nicht beeinträchtigt werden, für die keine baurechtliche Bewilligung nötig ist.
Durch Bauten, Anlagen, Bepflanzungen und sonstige Grundstücknutzungen dürfen weder der Verkehr behindert oder gefährdet noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden.
Einer baurechtliche Bewilligung ist nötig für: Reklameanlagen.
Keiner baurechtlichen Bewilligung bedürfen in Bauzonen: nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund bis zu einer Fläche von ½ m2 je Betrieb (solche Anlagen sind jedoch bewilligungspflichtig in Kernzonen und im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars).
Reklamen dürfen den Charakter der Bauten und der Umgebung nicht beeinträchtigen.
Für die baurechtliche Prüfung benötigt die Hochbauabteilung Stadt Dietikon folgende Unterlagen:
Alle Unterlagen sind datiert und vom Gesuchstellenden, Grundeigentümer/in und Projektverfassenden unterzeichnet einzureichen.
Eingehende Reklamegesuche werden vom Bausekretariat der Hochbauabteilung auf ihre Vollständigkeit und auf grundsätzliche Mängel hin geprüft. Allfällige Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen werden mittels Eingangsbestätigung innerhalb von drei Wochen (Vorprüfungszeit) beim Gesuchsteller nachgefordert.
Der Ablauf und die Fristen der Reklamenbewilligungen unterscheiden sich je nach Lage und Standort.