Gemeindezuschüsse

Die Stadt Dietikon gewährt nach Gemeindeverordnung zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und der Beihilfe weitere Leistungen in Form von Gemeindezuschüssen. Anspruch auf Gemeindezuschüsse haben Personen, die zum Bezug von Beihilfe berechtigt sind und seit mindestens zehn Jahren in der Stadt Dietikon ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.