Lebensmittelkontrolle

Aufgabe der Lebensmittelkontrolle ist es, Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Sie sichert den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und schützt die Konsumenten vor Täuschungen.
 
Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände herstellen, bearbeiten oder in Verkehr bringen, die Verantwortung für ihre Produkte und damit zugleich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass diese den Vorschriften entsprechen. Ein kantonaler Lebensmittelkontrolleur überprüft regelmässig alle Restaurants, Verpflegungsbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Metzgereien, Fabrikationsbetriebe für Lebensmittel usw. auf die Einhaltung der Vorschriften, so auch die Einhaltung des Alkoholabgabeverbotes an Jugendliche. Kleinere und einfache Beanstandungen erledigt er vor Ort, gröbere Mängel und schwierigere Umstände meldet er dem kantonalen Labor.
 
Der kantonale Kontrolleur  ist auch für die Gemeinden Urdorf, Schlieren, Oetwil a. d. L., Unterengstringen, Geroldswil und Uitikon zuständig.