Taxibewilligung

Die Taxibetriebsbewilligung A berechtigt zum Führen eines Taxibetriebes mit Standplätzen auf öffentlichem Grund. Die auf den Standplätzen aufgestellten Taxis stehen dem Publikum nach freier Wahl zur Verfügung. Aus Fairness wird man jedoch in der Regel das vorderste Fahrzeug berücksichtigen, da dieses schon am längsten wartet.

Die Taxibetriebsbewilligung B berechtigt zum Führen eines Taxibetriebes ohne Standplatz auf öffentlichem Grund. Sie warten auf Privatgrund und können telefonisch abgerufen werden.

Taxifahrerinnen und Taxifahrer bedürfen ausserdem einer Chauffeurbewilligung.
Voraussetzungen:

  • Führerausweis für Taxi
  • guter Leumund, Gewähr für korrekte Berufsausübung
  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • Bestehen der Stadtkundeprüfung