Drittmeldepflicht Verwaltung, Eigentümer/innen, Logisgebende

Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) des Kantons Zürich verpflichtet, Zu-, Weg- oder Umzüge der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.

siehe auch:
www.drittmeldung.ch