Steuerausscheidung

Wenn zwei oder mehrere Gemeinden, Kantone oder Staaten die Steuerhoheit für Einkommen oder Vermögen über eine Person beanspruchen, beispielsweise wenn jemand über Liegenschaften oder Betriebe in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde verfügt, wird eine sogenannte Steuerausscheidung vorgenommen. Mit der Steuerausscheidung werden die Einkünfte und Abzüge sowie die Vermögenswerte und Schulden einer Person auf die Gemeinden (interkommunale Steuerausscheidung), Kantone (interkantonale Steuerausscheidung) bzw. Staaten (internationale Steuerausscheidung) aufgeteilt.

Interkantonale Steuerausscheidung

Bei interkantonaler Steuerausscheidung ist für jeden Kanton ein eigenes Steuererklärungsformular auszufüllen und einzureichen, wobei meist eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons akzeptiert wird.

Interkommunale Steuerausscheidung

Bei interkommunalen Steuerausscheidungen innerhalb des Kantons Zürich muss nur eine Steuererklärung am Wohnsitzort eingereicht werden, die Ausscheidung wird danach durch das Kantonale Steueramt und die Wohnsitzgemeinde vorgenommen.