Familienzulagen

Familienzulagen sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. 

Im Kanton Zürich bestehen die Familienzulagen aus altersabhängigen Kinderzulagen und Ausbildungszulagen. Die Kinderzulage beträgt monatlich mindestens 200 Franken bis zum Ende des Monats, in welchem das Kind das 12. Altersjahr vollendet (12. Geburtstag), danach beträgt sie 250 Franken. Für Jugendliche ab 15 (vor 1. August 2020 ab 16) bis höchstens 25 Jahren gibt es eine Ausbildungszulage in der Höhe von 250 Franken. 

Über Anspruch auf die Familienzulagen gibt Ihnen der Arbeitgeber oder die AHV-Zweigstelle Auskunft.

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