Beistandschaft

Beistandschaften

Die KESB Bezirk Dietikon kann Personen einen Beistand zur Seite stellen, wenn die betroffene Person an einem Schwächezustand im Sinne des Gesetzes (Art. 390 ZGB) leidet und aufgrund dessen ihre Angelegenheiten nur teilweise oder gar nicht mehr besorgen kann oder wenn sie aufgrund einer vorübergehenden Urteilsunfähigkeit oder Abwesenheit nicht in der Lage ist, selber zu handeln oder eine Stellvertretung zu bezeichnen. Die Aufgabenbereiche eines Beistandes können zum Beispiel die persönliche Unterstützung, die Administration oder die Verwaltung von Einkommen und Vermögen betreffen. Ein Beistand wahrt die Interessen der betroffenen Person und bezieht sie bei Entscheiden mit ein.

Formen der Beistandschaften:

  • Bei der Begleitbeistandschaft hat der Beistand eine rein unterstützende und beratende Funktion.
  • Bei der Vertretungsbeistandschaft kann der Beistand die betroffene Person vertreten und bestimmte Angelegenheiten für sie erledigen. Häufig wird eine Vertretungsbeistandschaft mit der Einkommens- und Vermögensverwaltung kombiniert.
  • Bei der Mitwirkungsbeistandschaft muss der Beistand für bestimmte Geschäfte das Einverständnis erteilen.
  • Bei der umfassenden Beistandschaft vertritt der Beistand die betroffene Person vollumfänglich.


Beistandschaften für Erwachsene werden von Angehörigen, privaten Beiständen oder Berufsbeiständen der Gemeinden geführt. Die Fachstelle private Beiständinnen und Beistände der KESB Bezirk Dietikon unterstützt Angehörige und private Beistände in der Mandatsführung.