Kaminfeger

Die Anlageneigentümer/-nutzer sind für die regelmässige bzw. turnusgemässe Reinigung der Feuerungsanlagen verantwortlich. Sie beauftragen dazu einen Kaminfeger, welcher über eine Bewilligung der Kantonalen Feuerpolizei zur Reinigung von Feuerungsanlagen besitzt.
 
Feuerungsanlagen (Feuerungsaggregate, Verbindungsrohre und -kanäle, Abgasleitungen und Kamine) sind gemäss nachstehendem Turnus periodisch zu reinigen. Die Reinigungen sind in zweckmässigen Intervallen vorzunehmen. Sind mindestens zwei Reinigungen pro Jahr vorgeschrieben, so hat eine während der Heizperiode zu erfolgen. Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei. 

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